Dr. Mayrhofer, Dr. Mückstein, Dr. Lamel
Gruppenpraxis für Allgemeinmedizin OG

Mariahilfer Straße 91/1/6, 1060 Wien
Ecke Mariahilfer Straße/Otto Bauer Gasse

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Mittwoch:
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Donnerstag:
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MM-Blog

Dr.Stefan Frank lässt Herzen höher schlagen!

Wo finden sich denn noch verzauberte Plätze, auf denen die Welt  in Ordnung ist?  Wo  Romanheld Dr. Frank -  voll Tatkraft und Charme vor dem glitzernden Palast, kraftvollen Blicks, das graumelierte Haar fesch am Scheitel liegend, verweilt.   Die Schöne neben ihm, im rosa Badekleid,  ach Stethoskop so komm schon und erhör mein Pochen!
Im 9. Wiener Gemeindebezirk!  Die Wiener Privatklinik wirbt dafür mit dem Versprechen des grössten Wohlfühlfaktors! In der Zeitschrift “People” , dem Servicemagazin der Wiener Gebietskrankenkasse!

Einen speziellen Wohlfühlfaktor im “Haus der Ärzte für Ärzte” brauchen freilich auch die dort angestellten ÄrztInnen, weil die Entlohnung allein kann sie wohl nicht anlocken! Für 1631,98 Euro brutto für 40 Wochenstunden inklusive  5 Nachtdiensten  können sie dort an ihrem “Karriereweg mit Zukunft” arbeiten!

Kaffeekapsel wird Medikament!

Seit Menschengedenken, dem medizinischen jedenfalls, hat Kaffee den Blutdruck erhöht. Schon das Aroma in der Nase ließ das Schlaganfallrisiko steigen und Generationen von Hochdruckpatienten haben traurig am Cafe Haag genippt! Alles nicht wahr – überbringt uns die neueste  Ausgabe des ärztemagazin die freudige Nachricht.

 

So ein Zufall, daß die Forschungsergebnisse aus Lausanne kommen, wo auch das riesige Nestlé Institute of Health Sciences steht und Nestle stolz auf eine “Zusammenarbeit mit den meisten Hochschulen und Universitätskliniken” verweist.  Egal – man kann also mit Nespresso Kapseln offiziell langfristig den Blutdruck senken, vielleicht lassen sich die Krankenkassen dazu überreden die Kosten zu übernehmen!

Medikament sucht Arzt!

Am Eingang zur ApothekeÜber viele Jahrzehnte war der Verkauf von Antibiotika in Mexiko ohne ärztliche Verordnung in der Apotheke möglich. Nach der Einführung der Rezeptpflicht haben die Apotheker eine sehr kreative Lösung gefunden: von den Apotheken bezahlte ÄrztInnen sitzen im Laden und stellen die erforderlichen Rezepte aus! Das nennt man Kundenfreundlichkeit!

Schweinegrippe – das waren noch Zeiten!

Können Sie sich noch an die Schweinegrippe erinnern? Genau! Vor 2 Jahren! Mexiko, Frankreich, WHO, die ganze Welt, Pandemie, Wahnsinn! Die Schweine in Ägypten werden gemeuchelt, H1N1, die Medien wochenlang voll, Schlangen in den Impfstraßen! Da hat man sich noch andere Sorgen gemacht als um den schnöden Mammon und den Euro! Richtige Sorgen! Oder hat uns doch jemand anderer als ein Virus  die Sorgen gemacht?

Letzten Dienstag wurden in Deutschland  die letzten 16 Millionen Ampullen des Schweinegrippeimpfstoffes Pandemix verbrannt.  Wert: satte 130 Mio. Euro! Sie waren der  Rest von insgesamt 34 Mio. Impfdosen, die 2009 deutschlandweit zur Vorbeugung gegen das Virus H1N1 gekauft wurden.“
Weil sich nur wenige Menschen impfen ließen sind die bundesdeutschen Länder insgesamt  auf 28,7 Mio. Impfdosen für 239 Mio. Euro sitzen geblieben. Sondermüll um Steuergeld.

In Österreich sind  nur 510.400 Impfungen in den Kübel gewandert – angeblich auf Kosten der Hersteller!  Leider sind auch 9 Millionen Mundschutzmasken um 4,5 Millionen Euro (Vogelgrippe-Modell Rauch-Kallat) mittlerweile unbrauchbar, und Millionen von Tamiflutabletten um viele Millionen Euro, die auch auf Kosten der Steuerzahler gebunkert werden, laufen ständig ab und wollen erneuert werden!

ELGA – nein danke!- –

Wieder einmal versucht die Politik die elektronische Gesundheitsakte durchzusetzen. Dass ihr Nutzen allerdings mit dem Wohl des Patienten argumetiert wird ist verlogen und haarsträubend!
Da medizinische Daten eine sehr kurze Halbwertszeit haben,  ist das Argument der Vermeidung von Doppelbefundungen  Unsinn. Kein verantwortungsbewußter Arzt wird -  auch aus rechtlichen Gründen- diagnostische oder therapeutische Entscheidungen auf alte (sprich ein bis zwei Wochen alte) Befunde basieren (siehe Operationsvorbereitung). Ebenso hahnebüchern ist das Argument, der Arzt erhalte ein umfassendes Bild der gesundheitlichen Situation. Ohne zentrale Datenspeicherung – die von Minister Stöger lautstark in Abrede gestellt wird – ensteht ein extrem lückenhaftes und fehleranfälliges Sammelsurium von Befunden. Vom Patienten beim Hausarzt erlaubt, werden die Daten beim Psychiater, Urologen oder Laborarzt mittels Opt out ausgeblendet bleiben. Sich im ärztlichen Handlen auf derlei Daten zu stützen wäre fahrlässig, für den Patienten gefährlich, und würde auch vor keinem Gericht verantwortbar sein!
Stimmt alles nicht, macht alles nix sagt die Politik.
Letztendlich ist es eine politische Frage, ob und in welchem Ausmaß der Gesetzgeber die ÄrztInnen zwingen wird, Gesundheitsdaten preiszugeben. Er kann dies bei den KassenvertragsärztInnen und den öffentlichen Krankenanstalten über eine, an eine umfassende Dokumentation geknüpfte Honorierung tun – wie er es mit  LKF, der Gesundenuntersuchung neu oder etwa mit Sanktionen bei nicht dokumentierten Medikamentenverordnungen versucht. Bei steigendem Zwang  wird dies zur massiven Abschreckung bei PatientInnen führen, etwa über, für Versicherungen oder Dienstgeber  relevante Probleme,  zu sprechen. ÄrztInnen,  die das, von den PatientInnen in sie gesetzte Vertrauen ernst nehmen,  werden gezwungen, eine getrennte, zweite ,geheime Kartei  zu führen. Die weitergeleiteten Informationen werden so dürftig oder falsch sein (siehe Alkoholfragebogen bei der GU neu),so dass weitere nutzlose Datenfriedhöfe entstehen. Daneben wird der, dem Zugriff staatlichen Datenhungers entzogene Bereich privater ärztlicher Versorgung von denjenigen Menschen (soferne sie es sich leisten können) bevorzugt frequentiert werden, die keinerlei Interesse haben, dass  ihre persönlichsten Daten unkontrollierbar in Datennetzen vagabundieren.

Der elektronische Gesundheitsakt wird zu einem Prüfstein dafür werden, welchen Stellenwert Persönlichkeitsrechte in einem Klima der Hegemonie des Machbaren haben. Sosehr der Wunsch auch von ÄrztInnen, sich ein möglichst genaues und umfassendes Bild der PatientInnen zu verschaffen dazu reizt,  in der Vernetzung und Sammlung größtmöglicher Datenmengen ungeahnte Möglichkeiten zu sehen muß allen Beteiligten klar sein, dass jede, in ein Datennetz entlassene Information öffentlich ist!  Diese Veröffentlichung hat der/die Arzt/Ärztin gegenüber seinen/ihren  PatientInnen  sowie gegenüber dem Gesetzgeber (§ 54 Ärztegesetz) zu verantworten.

Von großem Nutzen wir ELGA natürlich  für Hard und Softareanbieter sein. Versicherungen werden die Akte begeistert zur Bewertung der potentiellen Risiken zukünftiger Kunden zu Rate ziehen, Dienstgeber nur gesunde, robuste und durch wenige Krankenstände diskreditierte Bewerber einstellen (Betriebsärzte als gatekepper!). Aber auch Behörden und Ämter können, immer das Wohl aller im Auge, je nach state of the art Führerscheine entziehen, teure Untersuchungen anordnen, oder ganze Bevölkerungsgruppen etwa  im selbst ausgerufenen Pandemiefall kontrolliert zu Maßnahmen nötigen.

George Orwell läßt grüßen!

FM 

 

Unsere tapferen Alphatierchen – Toxoplasmose Zombies?

Der Erreger der Toxoplasmose macht Mäuse leichtsinnig, um zu seinem Endwirt, der Katze, zu gelangen. Doch auch Menschen sind betroffen – jeder Dritte, glaubt der Evolutionsbiologe Jaroslav Flegr.

Es ist der am weitesten verbreitete Parasit der Welt – Toxoplasma gondii. Jeder dritte Mensch ist mit ihm infiziert. Seine Hauptwirte sind Katzen – und nur in ihnen kann er sich vermehren. Andere Tiere wie Mäuse, Vögel, aber auch Menschen, werden nur als Vehikel benutzt, um von einer Katze zur nächsten zu gelangen.

Wie der Parasit etwa eine Maus zum Zwischenwirt umfunktioniert, das ist schon gespenstisch. Da Mäuse naturgemäß Angst vor Katzen haben, wendet der Parasit einen Trick an, um zum Ziel zu gelangen. Einmal im Körper des Wirtes angelangt, verschanzt er sich in der Leber und im Gehirn seines Opfers, um von dort seinen Terrorfeldzug anzutreten. Infizierte Mäuse fühlen sich nahezu magisch angezogen von Katzen, fliehen vor ihrem Fressfeind nicht, sondern laufen ihm direkt in die Arme. Die britische Parasitologin Joanne Webster konnte dieses Verhalten in einer Studie auch im Labor nachweisen. Der Parasit programmiert seine Wirte auf Selbstmord.

Seit über 15 Jahren forscht der tschechische Evolutionsbiologe Jaroslav Flegr an der Karls-Universität Prag an der Frage, welchen Einfluss eine Infektion mit Toxoplasmose auf den Menschen hat. Ihn interessierte vor allem, ob bei infizierten Menschen ähnliche Verhaltensänderungen wie bei den Mäusen auftreten. In einer großangelegten Versuchsreihe mit mittlerweile zehntausend Probanden zeigte sich, dass sich die Persönlichkeit von mit Toxoplasmose Infizierten tatsächlich verändert. Und je länger die Infektion andauert, desto größer sind offenbar die Veränderungen. Besonders bei Männern beobachtete Flegr eine signifikante Steigerung der Risikobereitschaft – gepaart mit einer Abnahme der Reaktionsfähigkeit. Flegr fand zudem heraus, dass die Wahrscheinlichkeit, in einem Autounfall verwickelt zu werden, für Infizierte mehr als zweieinhalb Mal höher ist. Die Risikobereitschaft seiner Opfer ist für den Parasiten deshalb wichtig, da auch einst der Mensch zu den Beutetieren von Großkatzen gehörte.

Die genauen biochemischen Abläufe, die zu dieser Fernsteuerung führen, sind noch nicht eindeutig geklärt. Nachweisen kann man nur, dass der Testosteronspiegel bei infizierten Männern immens ansteigt, während er bei Frauen im gleichen Maß sinkt.

Flegrs “Manipulations-Hypothese” am Beispiel der Toxoplasmose ist aber kein Einzelfall in der Natur. Das Syphilisbakterium, das bei sexuellen Kontakten übertragen wird, sorgt zum Beispiel dafür, dass sein Wirt sexuell aktiver wird. Um so seine Weiterverbreitung zu sichern. Und der Saugwurm Euhaplorchis californiensis manipuliert Fische so, dass sie an die Oberfläche schwimmen und dort so lange mit Zappeln auf sich aufmerksam machen, bis der Endwirt, ein Vogel, sie bemerkt und frisst.

Text aus Geo.de von Judith Behnk

Die Patientenverfügung – ein Dokument der Selbstbestimmung

Viele Mensch versuchen selbstbestimmt ihr Leben zu gestalten. Auch bei gesundheitlichen Problemen wollen sie selbst Art und Umfang ärztlichen Handelns bestimmen. Diese Selbstbestimmung endet in dem Moment, in dem aufgrund einer schweren Erkrankung eine dramatische Beeinträchtigung des Bewußtseins – etwa ein komatöser Zustand eintritt.

Um auch in einen solchen Fall  Einfluss auf unter Umständen entscheidende medizinische Entscheidungen zu behalten hat der Gesetzgeber seit 1.Juni 2006 die Möglichkeit der Erstellung einer Patientenverfügung geschaffen.
Damit können ärztliche Behandlungen teilweise oder ganz abgelehnt werden.  Eine Patientenverfügung nach dem Gesetz lässt den behandelnden Ärzten, sofern sie davon erfahren, keinerlei Auslegungsspielraum bei abgelehnten Behandlungsformen. Damit sollen Patienten bis zu fünf Jahre im Voraus bestimmen können, welche Behandlungsmethoden sie für sich ablehnen, sollten sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr in der Lage sein, Entscheidungen selbst zu treffen. Der Zeitraum lässt sich bei Einhaltung gewisser Formalitäten weiter verlängern. Dem gleichgestellt sind die sich daraus ergebenden pflegerischen Handlungen. Eine Patientenverfügung läßt sich zu jedem Zeitpunkt, auch mündlich oder durch Gesten widerrufen.
Das Gesetz unterscheidet zwischen der “verbindlichen” und der “beachtlichen” Patientenverfügung. Für eine “verbindliche” Patientenverfügung ist volle Einsichts- und Urteilsfähigkeit nötig. Minderjährige oder Personen, die unter Sachwalterschaft stehen,  können diese Erklärung nicht abgeben. Die Patientenverfügung, die nach Beratung durch einen Arzt bei einem Notar, einem Rechtsanwalt oder der Patientenanwaltschaft unterzeichnet wird, soll maximal fünf Jahre gültig sein. Die Beratung bei den österreichischen Patientenanwaltschaften ist kostenlos.
Wenn nicht alle Formvorschriften eingehalten werden, wird von einer “beachtliche” Verfügung gesprochen, die den Ärzten als Orientierungshilfe dienen soll und kann.

Wollen Sie eine Patientenverfügung erstellen, sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin. Sie erhalten die erforderlichen Unterlagen, danach ist ein ausführliches Gespräch erforderlich, in dem der Text der Verfügung im Detail besprochen werden muß. Danach müssen sie entweder einen Notar konsultieren, oder sich mit der Patientenanwaltschaft in Verbindung setzen. Informieren Sie sich auch über die Kosten der Verfügung, ihre Erstellung muß privat bezahlt werden. (Bei uns kostet die erforderliche ärztliche Beratung 65 Euro).
Ist die Verfügung korrekt erstellt, wird Ihre Existenz in einem von der Notariatskammer verwalteten Register erfasst. Auf dieses haben Ärzte im Anlassfall zuzugreifen.

Gesetzestext:  http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723

weitere hilfreiche Informationen: http://www.hospiz.at/index.html?http://www.hospiz.at/dach/willenserklaerung.htm

 

FM

 

Galerie Warteraum – eine Einladung

Vernissage
Dienstag 27. September 2011; 19.30h

Helmut Stadlmann

Physik, Einbildung, Reime

Eröffnung: Dr.Wolfgang Zinggl
Kultursprecher der Grünen


Außer im Rahmen der Vernissage sind  die Kunstwerke ausschließlich für die, die Praxis besuchenden und dort wartenden Menschen zu besichtigen. Die Galerie präsentiert im Jahr vier Ausstellungen interessanter Künstlerinnen  und Künstler, deren Werke geeignet scheinen, in einem halböffentlichen Bereich, wie es ein Warteraum ist, Interesse und Resonanz zu finden.

Wartezeit ist eine Zwischenzeit – sie genießt keine hohe Achtung. Warten muß man. Der Warteraum ist ein Zwischenraum, in dem man mehr oder weniger gezwungenermaßen verweilt. Die Gestaltung dieses Raumes ist nicht zuletzt  Teil der Sympathie und Achtung, die der Betreiber dieses Raumes den dort wartenden Menschen entgegenbringt. Die Gestaltung von Warteräumen und die, dort verfügbaren Möglichkeiten Zeit angenehm zu verbringen, sind im medizinischen Bereich oftmals deprimierend. (Ganz zu schweigen allerdings von Warteräumen bei Behörden oder ähnlichen Institutionen). Dabei bieten Wartezeiten, Warteräume auch eine Chance, ergreift doch der Wartende freudig jede Möglichkeit die Zeit durch Aktivität zu verkürzen und ist bereit, sich mit Dingen (nicht nur Zeitschriften und Illustrierten) auseinanderzusetzen, die in der Hektik und Routine des  Alltags keinen Platz haben. Die Begegnung mit Kunst, der Gestaltungs und Gedankenwelt eines Künstlers soll dabei den Wartenden gleichermaßen ein Fenster zu einer neuen Erfahrung öffnen, wie auch in ihnen die Bereitschaft bahnen, in den diagnostischen und therapeutischen Prozess offen und bereit einzutreten.

FM

Zur Verschwiegenheit verpflichtet!

Erfährt das eh niemand – mit dieser Frage beginnen häufig Gespräche über schwierige oder dem Patienten peinliche Probleme. Nicht so selten werden wir auch gefragt, ob der oder die in der Ordintion war oder wie es dem Freund oder der Nachbarin eigentlich gehe. Verblüfft, manchmal verärgert, reagieren manche Menschen, wenn wir klar aber unmissverständlichen Auskünfte verweigern.
Diese kleine Abhandlung ist zu Klarstellung  eines der wichtigsten Grundpfleiler eines vertrauensvollen Arzt-Patienten Verhältnisses: der ärztlichen Schweigepflicht.

Sobald Sie einen Arzt um Rat oder Hilfe bitten wird ein  (mündlicher) Behandlungsvertrag geschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages hat der Arzt von Gesetzes wegen eine Reihe von klaren Regeln einzuhalten. Diese Regeln sind im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) im Datenschutzgesetz, im § 121 Strafgesetzbuch,  und ausdrücklich im Ärztegesetz genau festgehalten.  Der Punkt 1 des § 54 Ärztegesetz lautet:  Der Arzt und seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Es gibt dann zwar eine ganze Reihe von Bestimmungen unter denen der Arzt von der Verschwiegenheit entbunden wird, oder von sich aus eine Behörde informieren muß (Kindesmissbrauch…), im normalen Praxisalltag spielen diese Fälle aber sehr selten eine Rolle!  Die ÄrztInnen (und das gesamte Team der Ordination) dürfen also, – angefangen vom Umstand daß jemand überhaupt in Behandlung ist -  bis hin zu irgendwelchen noch so banalen Befunden keinerlei Informtionen an andere weitergeben. Es muß auch durch technische und organisatorischen Maßnahmen Sorge dafür getragen werden, daß Informationen nicht zufällig (bei Telefonaten, PC Bildschirmen, Altpapiercontainer…) an andere gelangen können.

Komplizierter ist die Verschwiegenheit gegenüber Erziehungsberechtigten bei minderjährigen PatientInnen (also Kindern und PatientInnen unter 18 Jahren).  Hier stellt  der Gesetzgeber klar, daß bei einsichts und urteilsfähigen Minderjährigen  sowohl die Zustimmung zu jeder Art von Behandlung erforderlich ist als auch die  Verschwiegenheitspflicht gilt.   Der Gesetzgeber unterscheidet  allerdings zwischen den unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahre) und den mündigen Minderjährigen (14 bis 18 Jahre). Bei Kindern bis 14 Jahren haben die Erziehungsberechtigten das Recht Auskunft zu erhalten.  Bei mündigen Minderjährigen, also Jugendlichen ab 14 Jahren ist den Erziehungsberechtigten (Eltern) nur bei schwerwiegenden Ereignissen und Eingriffen Auskunft zu erteilen. Ein solcher ist etwa eine geplante Schwangerschaftsunterbrechung, nicht jedoch das Verschreiben der Pille danach!

P.S.: Gehen die von der Regierung geplant ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) und e-medikation (alle verschriebenen  Medikamente werden in einem zentralen Rechner gespeichert und abgeglichen) in Betrieb ist es mit der Verschwiegenheit vorbei! Dann hilft nur ein lautes und deutliches:  Opt out -  meine Daten dürfen nicht ins Netz!

Helfen helfen!

Am Horn von Afrika sind hunderttausende Menschen in eine entsetzliche Katastrophe geraten! Sie brauchen dringend und sofort Hilfe!

www.aerzte-ohne-grenzen.at