Dr. Mayrhofer, Dr. Mückstein, Dr. Lamel
Gruppenpraxis für Allgemeinmedizin OG

Mariahilfer Straße 91/1/6, 1060 Wien
Ecke Mariahilfer Straße/Otto Bauer Gasse

Tel:  +43 1 59 74 337
Fax: +43 1 59 74 337 5
Email: praxis@medizinmariahilf.at

Öffentlich erreichbar:
U3 Zieglergasse, Ausgang Otto Bauer Gasse
Nächste öffentliche Garage: Zieglergasse 8

ALLE KASSEN UND PRIVAT
KEINE TERMINVEREINBARUNG

Ordinationszeiten:

Montag:
08:30 - 12:00 und 14:00 - 19:00 Uhr
Dienstag:
06:00 - 11:00 und 14:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 12:00 und 14:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 12:00 und 16:00 - 21:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 13:00 Uhr
Jeweils Vormittags auch Blutabnahme möglich

 

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Bidl: Ordination

Vorsorge


Ein besonderer Schwerpunkt in unserer Praxis gilt der Vorsorge!

Nützen Sie die Möglichkeit der Vorsorgeuntersuchung, die alle Versicherten ab dem 19.Lebensjahr einmal pro Jahr in Anspruch nehmen können!


Schwerpunkte der Vorsorgeuntersuchung betreffen:

  • Herz-Kreislauferkrankungen
  • Übergewicht
  • Blutfette
  • Rauchen
  • Darmerkrankungen
  • Prostatavorsorge
  • Mammographie
  • PAP

Die Vorsorgeuntersuchung  umfasst

  • Anamnese - Krankheitsgeschichte
  • Allgemeine ärztliche körperliche Untersuchung
  • Blutdruckmessung, Pulsmessung
  • Blutuntersuchung:
    • Rotes Blutbild (bei Frauen)
    • Blutzucker
    • Cholesterin
    • HDL-Cholesterin
    • Triglyceride
    • GGT(Leberwert)
  • Harnuntersuchung
  • Stuhluntersuchung auf Blut (ab dem 50. Lebensjahr)
  • Abschließende Information und Beratung aufgrund der erhobenen Befunde
  • Risikoprofilidentifizierung

 

Patientenverfügung

 

Ein Aspekt der Vorsorge ist die Errichtung einer Patientenverfügung.


Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass keine Einwilligungsfähigkeit besteht. Das Hauptmotiv dafür ist die Angst, als Pflegefall wehrlos einer ungewollten Behandlung ausgeliefert zu sein.

In Österreich wurde im Mai 2006 ein Patientenverfügungsgesetz erlassen, das am 1. Juni 2006 in Kraft trat.
Damit können Patienten bis zu fünf Jahre im Voraus bestimmen, welche Behandlungsmethoden sie ablehnen, sollten sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen.

Unterschieden wird zwischen der „verbindlichen“ und der „beachtlichen“ Patientenverfügung.

Für eine verbindliche Patientenverfügung sind überaus hohe Formvorschriften zwingend vorgesehen, unter anderem eine medizinische Beratung durch einen Arzt und eine rechtliche Beratung durch einen Notar, einen Rechtsanwalt oder die Patientenanwaltschaft.

Wenn nicht alle Formvorschriften eingehalten werden, liegt eine „beachtliche“ Verfügung vor, die den Ärzten zumindest als Orientierungshilfe dient.  Sie regelt im Falle einer aussichtslos schweren Erkrankung, in der Sie selbst zu einer Entscheidung nicht mehr fähig sind (Koma, Wachkoma, Atemlähmung) das erwünschte Verhalten der ÄrztInnen die sie betreuen.

Wenn Sie eine solche Patientenverfügung errichten wollen, ersuche ich Sie um eine Terminvereinbarung.


Weitere Informationen zum Thema unter: patientenanwalt.com